Energiepolitik

Stellungnahme zum Gesetz zur Beschleunigung der Energiewende

Die Ampelkoalition arbeitet an einem Gesetz zur Beschleunigung der Energiewende, mit dem das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und damit verbundene Gesetze geändert werden sollen. Bis zum 17.3.2022 gab es die Möglichkeit, zum aktuellen Entwurf Stellung zu nehmen, dies hat die AG Energiepolitik im Namen der Piratenpartei getan (siehe unten).

Im Wesentlichen muss man feststellen, dass dieses Gesetz sehr viele Kritikpunkte bietet, sich aber immerhin gegenüber dem, was die CDU-geführten Bundesregierungen abgeliefert haben, schon sehr viel besser ist.

Leider sind aber immer noch ganz grundlegende Probleme nicht ansatzweise angegangen worden. Die Energiewende ist grundsätzlich eine Entwicklung zur Dezentralität und zu weniger Abhängigkeit von Konzernen. Dem wird mit dem Gesetzentwurf nur in sehr geringem Umfang Rechnung getragen. Die Hauptausrichtung ist nach wie vor auf große überregionale Strukturen mit zentralistischen Schlüsselkomponenten.

Wie schon im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan wird der Schwerpunkt auf eine möglichst weiträumige Vernetzung gelegt und der Stromhandel in den Vordergrund gestellt. Die Ausbauziele für die Erneuerbaren sind alles andere als ambitioniert und Speicher spielen nur eine deutlich untergeordnete Rolle.

Auch dieser Gesetzentwurf verfehlt das Ziel, schnell eine nachhaltige, bezahlbare und zuverlässige Stromversorgung zu realisieren. Tatsächlich wird mit der Fehlplanung bei den Speichern die Versorgungssicherheit gewissermaßen abgeschafft.

Die abrufbaren Erzeuger sind so niedrig angesetzt, dass im Fall einer Dunkelflaute innerhalb weniger Stunden ein Großteil der Energie aus Nachbarländern importiert werden müsste. Andererseits würde bei der täglichen Produktionsspitze der Erneuerbaren ein erheblicher Überschuss anfallen, der nicht ansatzweise gespeichert, genutzt oder in andere Regionen verschoben werden könnte.

Ohne massiven Speicherausbau ist die Energiewende nicht zu schaffen, Netzausbau hilft hier nicht, denn das Netz kann keine Energie speichern, nur verteilen und das hilft nicht, wenn überall zur selben Zeit viel Strom produziert wird. Außerdem wird, trotz einiger Fortschritte, mit vielen Regelungen und bürokratischen Hürden die lokale Zusammenführung von Erzeugung und Verbrauch immer noch komplizierter gemacht als notwendig.

Das Fazit ist, dass dieser Ansatz untauglich ist. Eine grundlegende Überarbeitung ist dringend notwendig und der Ansatz der zentralisierten Energieversorgung muss aus der Planung verschwinden.

Text der offiziell für die Piratenpartei Deutschland eingereichten Stellungnahme:
Die Piratenpartei Deutschland nimmt zum atuellen Referentenentwurf der großen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Stand 4.3.2022, wie folgt Stellung:

Mit diesem Gesetz werden wesentliche Weichen für die Zukunft der Energieversorgung und damit einem wesentlichen Fundament unserer Zivilisation gestellt.

Der vorgelegte Referentenentwurf zum EEG muss dringend geändert werden, wir haben substanzielle Kritik an der geplanten Gesetzesänderung. Die vorliegende Planung wird uns definitiv nicht zu einer verlässlichen, nachhaltigen und bezahlbaren Energievorsorgung führen, sondern unnötige Kosten produzieren und die Versorgungssicherheit aufs Spiel setzen.

Die Zielsetzung bis 2030 den deutschen Strombedarf zu 80% aus erneuerbaren Quellen decken zu wollen sehen wir als ein gutes, wenn auch nicht ausreichend ambitioniertes Ziel an. Besser wäre es 100% anzusteben und zu akzeptieren, dass man dieses Ziel eventuell um einige wenige Prozent verfehlt. Die für dieses Zeil angesetzten Zahlen sind allerdings unrealistisch und werden nicht ausreichen um das gesetzte Ziel zu erreichen. Grundsätzlich sehen wir eine eklatante Fehlplanung, die zu massiven Mehrkosten und einem Verlust der Versorgungssicherheit führen wird.

Für das Ziel im Jahr 2030 nachhaltigen Strom im Umfang von 544 bis 600 TWh zu erzeugen wären je nach Mix der Erzeugung etwa 350 bis 500 GWp installierter Leistung notwendig. Dem steht aber nur ein maximaler Leistungsbedarf von 80 bis 100 GW entgegen. Es sind also zu Zeiten eines hohen Ertrags Überschüsse von mehreren 100 GW zu erwarten, die entweder in flexiblen Verbrauch gehen müssen, oder mittels Speichern zeitlich verschoben werden müssen, um z.B. die Versorgung in der Nacht und an ertragsarmen Tagen zu sichern.

Dazu wären Speichergrößen von mehreren Terawattstunden notwendig, aus der Planung ersichtlich sind aber nur Speicher im Bereich von Gigawattstunden. Andernfalls werden im Wechsel massive Überschüsse produziert, die nicht genutzt werden können, oder eine Unterversorgung bis zum Blackout riskiert. Die Abdeckung der Unterversorgung rein durch Gaskraftwerke wäre ineffizient und teuer.

Zählt man die gesichert abrufbaren Erzeuger und die geplanten Speicher zusammen, dann ist das Ergebnis, dass so nicht mal der Anschein von Versorgungssicherheit gewahrt werden könnte.

Positiv aufgefallen ist uns der Punkt, dass Biogas und Biomasse vermehrt in den Regelenergiemarkt gebracht werden sollen. Das ist eine Forderung, die wir schon seit Jahren stellen, da dies einfach abrufbare Erzeuger sind, die im momentanen Dauerbetrieb wenig Sinn machen. Eine gute Ausgestaltung dieser Regelung kann sowohl für die Betreiber finanziell interessant sein, als auch eine Kostenentlastung gegenüber konventionellen Spitzenlastkraftwerken ergeben. Es ist aber auf jeden Fall davon abzusehen, den Anbau von Energiepflanzen zu fördern, die Biomasse muss aus Reststoffen stammen.

Ebenfalls positiv nehmen wir zur Kenntnis, dass KWK und Offshore Umlagen nur noch auf Strom erhoben werden, der das öffentliche Netz nutzt. Wir befürworten Maßnahmen, die die lokale Zusammenführung von Erzeugung und Verbrauch fördern und so die Netze entlasten. Die lokale Abgabe von Strom muss von Abgaben und Bürokratie befreit werden.

Sehr negativ sehen wir die Schlechterstellung von EE-Anlagen, insbesondere PV, die nicht zu 100% einspeisen, sondern bei denen ein Teil des Stroms lokal verbraucht wird. Es gibt hier keinen nachvollziehbaren Grund, warum diese Anlagen eine deutlich geringere Einspeisevergütung erhalten sollten. Gerade in Gebieten mit sehr unterschiedlicher Bebauung wäre eine Maximierung des PV-Ausbaus auf den dafür geeigneten Dächern ein wichtiger Faktor für die nachhaltige Versorgung des Quartiers. Durch die Begrenzung der Vergütung entfällt aber die Motivation die Anlage größer zu dimensionieren, als für den eigenen Bedarf notwendig ist. Das ist eine unnötige Verschwendung von Potenzial.

Die Vorgabe von Ausbaukorridoren halten wir für falsch, genau so wie die Ausschreibungen, die insbesondere den Bau größerer Anlagen eher behindern und z.B. Genossenschaften benachteiligen. Faktisch sind dies Deckel, eine größere Dynamik im Markt verhindern. Hier müssen Mechanismen geschaffen werden die einen beliebig schnellen Ausbau erlauben, so weit dieser dem Netz und der Versorgungssicherheit dienlich ist. Speicher müssen integraler Bestandteil dieser Strategie sein.

Eine nun wieder vorgesehene sinnvolle Vergütung von bereits ausgeförderten Windkraftanlagen ist ebenfalls positiv zu sehen. Da sich die Standzeiten von EE-Anlagen als oftmals deutlich höher als ursprünglich erwartet erwiesen haben, sollten für alle Arten von Altanlagen niederschwellige Optionen geschaffen werden, damit diese weiter betrieben werden.

Ausdrücklich begrüßen wir die geplante Förderung von Agri-PV. Doppelnutzung von Flächen ist generell zu bevorzugen.

Die Regelungen zum Mieterstrom sollten komplett gestrichen werden und durch ein einfaches Regelwerk ersetzt werden, mit dem ein Gebäudeeigentümer seinen Mietern lokal erzeugten EE-Strom anbieten kann. Hier sind keine Abgaben, Gebühren und Zuschüsse notwendig, lediglich Regeln, die Missbrauch durch Wucher etc. ausschließen. Die mit dem Stromverkauf erzielten Gewinne unterliegen ohnehin der normalen Besteuerung und das öffentliche Netz ist an dieser Stromlieferung nicht beteiligt.

Massive Kritik haben wir am §57. Den Übertragungsnetzbetreibern sollte nur der EE-Strom zur Vermarktung zur Verfügung stehen, der tatsächlich auf die Ü-Netzebene gelangt. Es gibt keinen sinnvollen Grund warum lokal im Verteilnetz verbrauchter Strom den Ü-Netzbetreibern irgendwie zugerechnet werden sollte. Dies ist lediglich ein Vehikel zum Greenwashing, mit dem dann an anderer Stelle fossiler Strom als grün deklariert wird.

Nach §88e 6.a bekommen Wasserstoffspeicher besondere Vergütungen für Netz- und Systemdienste. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, aber das muss für alle Arten von Speichern ebenfalls der Fall sein, es ist keine spezielle Eigenschaft für Speicher eines bestimmten Typus diese Dienste erbringen zu können und es ist notwendig diese Dienste von den fossilen Kraftwerken abzulösen.

Leider wird der unbedingte Einspeisevorrang für EE nicht wieder etabliert. Dieser wurde mit der EEG-Novelle 2009/2010 relativiert. Seit dem können EE aus Gründen der Netzstabilität abgeregelt werden (was grundsätzlich in bestimmten Situationen technisch notwendig ist), dies wird seit dem mittels der Redispatch-Verordnung dazu missbraucht EE vor den fossilen Erzeugern aus dem Netz zu werfen, weil der Redispatch von EE als kostenneutral definiert ist, da dies über die EEG-Umlage finanziert wird. Ein unbedingter Vorrang der EE würde unflexible fossile Anlagen schneller aus dem Netz verdrängen und erhebliche CO2-Einsparungen ermöglichen.

Im Folgenden noch Anmerkungen zum Energie-Umlagen-Gesetz – EnUG

Wir begrüßen die Zielsetzung, dass 50% des EE-Stroms aus ungeförderter Erzeugung kommen soll. Die EE sind schon seit Jahren konkurrenzfähig, es fehlt aber am einfachen Marktzugang, insbesondere für kleinere Anlagen ist die Einspeisevergütung noch ein gutes Mittel für den Marktzugang. Aber für größere Anlagen sollte das EEG zum Auslaufmodell werden.

Als zu niedrig erachten wir die Ziele für Direktbezug und Eigenversorgung von Unternehmen. Gerade hier ergibt sich ein großer Gestaltungsspielraum für Unternehmen, um ihre Energieversorgung in technischer und finanzieller Hinsicht zu optimieren. Es wäre ein großes Potenzial für die Entlastung der Netze vorhanden, wenn große Verbraucher dazu motiviert werden ihre Versogung selber zu realisieren.

Die §§ 21 und 25 ergeben insbesondere zusammen betrachtet wenig Sinn. Speicher sind netzdienliche Elemente und sollten gar keine Umlagen zahlen. Statt dessen wird hier ein umständliches Regelwerk aufgebaut, das bürokratische Belastungen ohne Mehrwert schafft. Auf der anderen Seite wird die Produktion von grünem Wasserstoff pauschal von Umlagen befreit. Auch hier handelt es sich mindestens teilweise um eine Speichertechnologie. Es sollte generell eine Gleichbehandlung der Speichertechnologien erfolgen, wir brauchen mehr als eine technische Option für die Speicher.

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