Nach den Bestimmungen der EU-Verträge können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Sie können dabei auch die Kernenergie nutzen und in sie investieren.
Doch der Fall der Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerksblöcke Doel 1 und 2 im Hafen von Antwerpen ist wieder ein Beispiel dafür, wie Politiker im Sinne wirtschaftlicher Interessen agieren und sich dabei sogar auch über geltendes Recht hinwegsetzen: Zwei belgische Umweltorganisationen hatten vor dem EuGH geklagt und Recht bekommen, dass eine länderübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch bei Laufzeitverlängerungen grenznaher AKWs wegen der sogenannten Espoo Konvention Pflicht ist. Auch das oberste belgische Gericht hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen und die Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2025 für diese beiden 45 Jahre alten AKW-Blöcke als gesetzeswidrig festgestellt. Um einem möglichen Engpass in der belgischen Stromversorgung vorzubeugen, gibt es der belgischen Regierung allerdings bis zum 31.12.2022 Zeit, entweder eine UVP nachzuholen oder die beiden Reaktoren stillzulegen.
„Es ist unerträglich, dass Bürger gegen das Agieren ihrer Volksvertreter vor Gerichten dem Recht Geltung verschaffen müssen,“
kritisiert Dr. Michael Berndt, Themenbeauftragter für Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland.
Der Bau neuer Atomkraftwerke wird inzwischen regelmäßig zu einem finanziellen Desaster, wie die Beispiele des französischen Atomkraftwerk Flamanville, des finnischen Reaktors Olkiluoto 3 und des geplanten britischen Kernkraftwerksblock Hinkley-Point zeigen. Der französische staatliche Stromkonzern Avera konnte nur mit Steuergeldern vor der Pleite bewahrt werden und der japanische Konzern Hitachi hat sich aus geplanten Neubauprojekten zurückgezogen. Nur mit einer Laufzeitverlängerung alter abgeschriebener Atomkraftwerke lässt sich noch Geld machen – mit inakzeptablen Risiken für die Allgemeinheit. Offensichtlich hat die Politik in Belgien, Frankreich und auch anderswo nichts aus den Katastrophen in Tschernobyl und Fukushima und der „Beinahe-Kernschmelze“ – es „fehlten“ nur sieben Minuten – im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark gelernt. Das Klimaschutzargument einer CO2-freien Stromerzeugung durch Atomkraftwerke ist nur ein Deckmantel für rein wirtschaftliche Interessen der Atomlobby.
Dr. Michael Berndt fordert:
„Wir brauchen dringend eine gemeinsame europäische Energiepolitik, zu der auch der Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Atomkraft gehört. Risikolose, umwelt- und klimafreundliche Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung gibt es längst und sie sind in Verbindung mit Speichern die deutlich kostengünstigere Alternative. Ein solcher Masterplan lässt sich relativ einfach entwickeln und berechnen: Die Gesetzmäßigkeiten der Meteorologie, Physik und Mathematik sind gut bekannt und verstanden.“
Im jetzt geurteilten Fall der belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 ist die sofortige Abschaltung überhaupt kein Problem für die Stromsicherheit in Belgien: Das Gaskraftwerk Claus C im niederländischen Maasbracht mit eineinhalbfacher Leistung der beiden belgischen Reaktoren steht als Ersatz bereit. Und die Ende dieses Jahres fertig werdende erste direkte Stromverbindung zwischen Deutschland und Belgien schafft die Option für die Abschaltung weiterer altersschwacher Reaktoren in Belgien.
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